Bitte unbedingt beachten.
Ab 1. April 2024 sind die Ruhezeiten täglich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr einzuhalten.
An Sonn- und Feiertagen ganztägig.
Ab 1. Oktober 2024 bis 31. März 2025 sind in Abstimmung mit den Nachbarn keine Ruhezeiten einzuhalten.
Gartensparte