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Meyenburger Hang

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Bauvorhaben

Folgende Bauvorhaben sind genehmigungspflichtig:

Der Verpächter ist der Kreisverband Uckermark.

BauvorhabenVorstandVerpächter
Lauben bis 24m2 einschließlich überdachtem FreisitzX
Veränderungen an LaubenX
Windschutzblenden Höhe 1,60m bis 1,80m (Satzung beachten)X
Wind- und Sichtschutzblenden in Richtung Außenzaun, Öffentliche Flächen / WegeX
Pergolen (Rankgerüste) Höhe 2,20m bis max. LaubenhöheX
Zier- und WasserpflanzenX
Kleingewächshaus (Kalthaus)X
Folienzelte, Folientunnel, FrühbeetkästenX
transportable KleintierställeX
transportable Schwimmbecken bis 12m3 / 90cm HöheX
transportable Gerätehäuser bis 5m2X
Sitzplätze (Terrassen) ohne ÜberdachungX
Überdachung von Terrassen, Sitzplätzen (nur bei Lauben unter 24m2 Grundfläche einschließlich der bereits vorhandenen ÜberdachungX
Zelte, PartyzelteX
Kinderspielhäuser, SpielgeräteX

Wichtige Information

Wir haben derzeit 67 freie Parzellen. Weitere Informationen zu den einzelnen Parzellen finden Sie unter „Freie Parzellen“.

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